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Terminbestätigung
Anzahlung

Vielen Dank!

Nachdem ein Termin vereinbart wurde, ist eine Anzahlung zu leisten. Diese dient als Terminsicherung und wird am Stichtag mit dem Gesamtpreis verrechnet.

Die Anzahlung deckt die Kosten für die vor dem Termin geleistete Arbeit. Dazu gehört beispielsweise die Beratung, die Terminierung und das Entwerfen des Wunschmotivs. Außerdem dient die Anzahlung als eine Terminausfallgebühr. Sie muss spätestens nach 5 Werktagen eingegangen sein, ansonsten verfällt der vereinbarte Termin.

Es entsteht ein rechtsverbindlicher Kaufvertrag, sobald der Entwurf für das zu stechende Motiv in Auftrag gegeben wurde und ein Termin zwischen vereinbart wird.


Sollte der Kunde den Termin nicht wahrnehmen können, ist er dazu verpflichtet, dies dem Tätowierer spätestens 3 Werktage vor dem Termin schriftlich mitzuteilen, wodurch es möglich ist, die Anzahlung für einen neuen Termin zu verwenden.
Andernfalls verfällt die Anzahlung. Die Anzahlung kann grundsätzlich nicht ausgezahlt werden.

Die Verlegung eines Termins ist maximal einmal möglich, danach verfällt die Anzahlung.

Sollte es dem Kunden kurzfristig durch Krankheit nicht möglich sein, den Termin wahrzunehmen, kann durch Vorlegen eines ärztlichen Attests der Termin aus Kulanz verschoben werden, ohne dass die Anzahlung verfällt. Dies gilt nicht für langfristige Attests, wie zum Beispiel nach einem Burn Out, einer OP und ähnliches. Im Falle einer Schwangerschaft kann auch hier die Anzahlung in Form eines Gutscheines ausgezahlt werden. Wurde bereits ein Entwurf erstellt, verfällt die Anzahlung.

Der Entwurf kann erst am Termin gesichtet und besprochen werden.


Sollten nach Anschauung des Entwurfs Änderungswünsche auftreten, werden diese selbstverständlich berücksichtigt.

Sollten die Änderungswünsche den besprochenen preislichen Rahmen übersteigern, kann ein Mehraufwand über den vereinbarten Endpreis erhoben werden. Im Falle eines Mehraufwands wird dies dem Kunden vor der Änderung mitgeteilt.

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