Allgemeine Geschäftsbedingungen
AGB
Midori.Ink Tattoostudio
Eiserntalstraße 488 · 57080 Siegen
Allen Aufträge und Geschäftsbeziehungen zwischen dem Tattoostudio Midori.Ink bzw. dem
selbstständigen Tätowierer und dem Kunden liegen die nachfolgenden Geschäftsbedingungen
zu Grunde.
Die Vertragsbedingungen gelten für sämtliche in dem Tattoostudio Midori.Ink (nachfolgend
Studio genannt) erbrachten Leistungen unabhängig von der jeweils auszuführenden Person
(nachfolgend Tätowierer genannt).
Sämtliche vertragliche Verpflichtungen mit Bezug auf die Erstellung einer Tätowierung entstehen
im Falle der bei dem Studio selbstständig Tätigen immer und ausschließlich zwischen dem
beauftragten Tätowierer persönlich und dem Kunden.
Mit Vereinbarung eines Termins nimmt der Kunde sämtliche Vertragsbedingungen in vollem
Umfang an.
§1 Körperverletzung
(a)
Bei der Tätowierung wird die Tattoofarbe mittels Nadeln in die zweite Hautschicht eingebracht.
Da die Haut hierbei verletzt wird und der Vorgang schmerzhaft sein kann und schmerzhafte
Folgen haben kann, handelt es sich bei der Tätowierung um eine Körperverletzung gemäß §223
Abs. 1 StGB. Dies ist ebenfalls auf der auszufüllenden Einverständniserklärung vermerkt; der
Tätowierung wird mit der Unterschrift auf jener ausdrücklich eingewilligt und die
Rechtswidrigkeit entfällt.
§2 Qualität
(a)
Die Qualität der Tätowierung hängt nicht zuletzt von der Hautbeschaffenheit des Kunden ab. Es
kann somit zwischen der Vorlage und der fertigen Tätowierung zu Abweichungen kommen.
Eine spezifische Beeinträchtigung des Endergebnisses ist ein sogenanntes „Blow Out“, welches
auf unvorhersehbare Unregelmäßigkeiten im Bindegewebe des Kunden zurückzuführen ist und
für welches der Künstler keine Verantwortung übernehmen kann. Hierbei kann Farbe unter der
Haut 'zerlaufen', was zu einem Blau-/Grünschimmer neben den Linien/Schattierungen in der
Größe von wenigen Millimetern bis hin zu mehreren Zentimetern resultieren kann.
Komplikationen wie diese sind vor allem der Fall, wenn es sich um beeinträchtigtes Gewebe (z.B.
schwaches Bindegewebe durch Gewichtszu- bzw. abnahmen, Narben, Dehnungsstreifen, Haut
nach Laserbehandlungen oder erhebliche UV-Exposition) handelt.
(b)
Eine Tätowierung unterliegt, ebenso wie das umliegende Gewebe, Alterungsprozessen. Diese
werden insbesondere durch starke UV-Einstrahlung beschleunigt. Farben können verblassen und
die Konturen der Tätowierung unscharf werden. Der Vorgang kann durch geeignete
Gegenmaßnahmen (z.B. Tragen von Sonnenschutz, Pflege der Haut, Vermeidung von
Sonnenbädern und Solarium) verlangsamt werden.
(c)
Ein Tattoo ist eine künstlerische Arbeit auf lebendigem Organ. Demnach kann es zu
Abweichungen in Form und Stil zur Vorlage kommen. Der Kunde ist sich dessen bewusst und
informiert sich vor einem Termin über Stil und Umsetzungsmöglichkeiten des Tätowierers.
(d)
Das Studio arbeitet ausschließlich mit Einwegmaterialien und Produkten, die sowohl den
Anforderungen der Hygieneverordnung, als auch den Richtlinien der EU und den aktuellen
deutschen Farbmittelverordnungen entsprechen.
§3 Terminvereinbarungen und Anzahlungen
(a)
Der Kunde kann für ein Tattoo einen oder mehrere Termine mit dem Studio vereinbaren. Mit der
Terminvereinbarung wird eine Anzahlung in Höhe von 50€ bis 150€, abhängig von der Größe und
dem Aufwand des Tattoos fällig. Die Terminkaution wird von Termin zu Termin fortgeschrieben
und bei der Fertigstellung der Arbeit, d.h. Mit der Bezahlung des letzten Termins, verrechnet.
Bei Ausscheiden des selbstständigen Tätowierers aus dem Studio Midori.Ink verbleibt die
getätigte Anzahlung des Kunden im Eigentum des Studios und wird als Vermittlungsgebühr
verrechnet. Etwaige Ansprüche werden vom selbstständigen Tätowierer getragen und von ihm
unabhängig vom Studio bei weiterführen des Projekts verrechnet. Ansprüche an das
Tattoostudio Midori.Ink entfallen.
(b)
Eine Auszahlung der Anzahlung ist grundsätzlich nur in Form eines frei übertragbaren Gutscheins
möglich.
Die Auszahlung kann nur dann erfolgen wenn
• der Kunde gegenüber dem Studio offene Termine mindestens 3 Werktage vor dem
nächsten fälligen Termin abgesagt hat.
• der Tätowierer/das Studio den Termin aufgrund von Ursachen absagt, die der Kunde
nicht zu vertreten hat.
• eine kurzfristigere Absage des nächsten vereinbarten Termins aufgrund von Umständen
erfolgt, die der Kunde nachweislich nicht zu vertreten hat. Im Falle einer Krankheit muss
zum Nachweis ein ärztliches Attest vorgelegt werden.
(c)
Terminverlegungen sind bis zu 3 Werktage vor dem Termin ausschließlich schriftlich an den Tätowierer zu richten.
In diesem Fall hat der Kunde Anspruch auf die Vereinbarung eines Ersatztermins, jedoch ohne Recht auf eine bevorzugte Behandlung bei der
neuen Terminvereinbarung.
(d)
Die Anzahlung verfällt, wird also vom Studio ohne Gegenleistung (gemäß §642 BGB)
einbehalten, wenn
• der Kunde zu einem vereinbarten Termin nicht erscheint, ohne dass dieser in Rücksicht
auf die Punkte in §3(b) abgesagt bzw. verlegt wurde. In diesem Fall behält sich das Studio
außerdem das Recht vor, den geplanten Termin in Rechnung zu stellen.
• der Kunde in einer nicht tätowierbaren Verfassung (z.B. Einfluss von Alkohol oder Drogen,
Einnahme blutverdünnender Medikamente oder Antibiotika, für den Tätowierer
unzumutbarer Hygienezustand, Schwangerschaft oder Stillzeit, weniger als 2 Wochen
zurückliegende oder anstehende Operationen, geistige Beeinträchtigung) erscheint, und
aufgrund Dessen der Termin nicht stattfinden kann.
• der Kunde am Termintag derartige, vorher nicht besprochene, Änderungen in Form,
Größe oder Gestaltung des Tattoos wünscht, dass der Tätowierer den geplanten
Terminablauf nicht einhalten kann.
• der Kunde sich gegenüber dem Tätowierer oder anderen Personen im Studio
unzumutbar äußert oder verhält.
• Oberflächenanästhetika ohne Absprache angewendet wurden.
• sich herausstellt, dass der Kunde an Infektionskrankheiten leidet oder eine Krankheit hat,
die das Tätowieren beeinträchtigen könnte, ohne dies im Voraus mitgeteilt zu haben.
• der Kunde ohne Absprache mit dem Studio noch nicht die Volljährigkeit erreicht hat.
Unter den hier genannten Umständen entfällt außerdem der Anspruch auf ein kostenloses
Nachstechen, sollte es sich um einen Nachstechtermin handeln.
$4 Preise
(a)
Das Studio bietet einen Stundenpreis von 120€/begonnener Stunde an. Bei kleineren Projekten,
unter einer Stunde Arbeit, wird ein Festpreis abhängig des Aufwandes und des benötigten
Materials veranschlagt. Der Grundpreis im Studio liegt bei 120€.
(b)
Es besteht die Möglichkeit eine Tagessitzung zu einem Festpreis von 750€ zu vereinbaren. In
diesem Fall steht der gesamte Tag einem Kunden zur Verfügung. Sollte der Kunde den Termin
frühzeitig abbrechen oder das Tattoo früher als erwartet fertig gestellt sein, wird dennoch der
gebuchte Tag berechnet.
(c)
Preisvereinbarungen zwischen dem Studio und dem Kunden sind bindend. Der Tätowierer behält
sich vor, einen Termin abzubrechen, wenn einer der in §3(d) genannten Punkte im Laufe der
Sitzung erfüllt wird oder sich nachträglich herausstellt. In diesem Fall muss die bis zu diesem
Punkt erbrachte Leistung vom Kunden bezahlt werden. Weitere Ansprüche an das Studio
entfallen.
(d)
Bei Tätowierungen, die mehrerer Sitzungen bedürfen, wird vor jedem Termin der Preisrahmen für
die jeweilige Sitzung besprochen.
(e)
Die Erstellung einer Vorlage ist auch in Abwesenheit des Kunden als Arbeitsleistung zu
betrachten. Wurde eine Vorlage erstellt, ist bereits eine Dienstleistung erbracht und der
Anspruch auf eine Rückzahlung der Anzahlung bei Terminabsagen seitens des Kunden entfällt.
Etwaige Änderungsanfragen sind dem Studio mindestens 3 Werktage vor dem vereinbarten
Termin mitzuteilen.
$5 Rechte & Pflichten des Kunden
(a)
Der Kunde trägt Sorge dafür, dass er zu dem vereinbarten Termin pünktlich und in einem
Zustand erscheint, der dem Tätowierer seine Arbeit zumutbar macht (Ausschlusskriterien nach
§3d).
(b)
Der Kunde verpflichtet sich dazu Allergien, Krankheiten und Medikamenteneinnahme vor dem
Termin mit dem Studio abzusprechen.
(c)
Zu Beginn einer Tattoositzung wird dem Kunden die fertige Vorlage präsentiert. Es liegt in der
alleinigen Verantwortung des Kunden, auf eventuelle Missverständnisse, Rechtschreib- oder
Zeichenfehler, oder sonstige Änderungswünsche hinzuweisen. Der Kunde ist grundsätzlich
selbst für die Richtigkeit von Worten, Zahlen/Daten oder Zeichen verantwortlich.
Die Vorlage wird anschließend auf die Haut des Kunden aufgebracht, wo dieser sie in Form,
Größe, Platzierung und Gestaltung genau prüft.
Mit Beginn der Tätowierung willigt der Kunde vollumfänglich in Positionierung, Größe und Inhalt
der Arbeit ein. Eine spätere Reklamation oder Schadensersatzansprüche für bis zu diesem
Zeitpunkt nicht erfolgte Änderungswünsche können nicht erfolgen.
(d)
Der Kunde folgt den Anweisungen des Tätowierers vor, während und nach der Tätowierung.
Nur so kann der Tätowierer gewährleisten, dass der Eingriff sicher erfolgt.
Da eine Tätowierung schmerzhaft ist, kann es zu ruckartigen, für den Tätowierer
unvorhersehbaren Bewegungen oder Zuckungen seitens des Kunden kommen. Der Tätowierer
kann Reflexreaktionen nicht verhindern. In seltenen Fällen kann die Qualität der Tätowierung
dementsprechend beeinflusst werden. Der Tätowierer kann für solche Fälle keine Haftung
übernehmen.
(e)
Der Kunde willigt vor der Tätowierung schriftlich in den Eingriff ein und hält dies in einer vom
Studio zur Verfügung gestellten Einverständniserklärung fest. Für die Verifizierung, der
notwendigen personenbezogenen Daten, führt der Kunde zum Zeitpunkt des Termins ein
amtlich ausgestelltes Ausweisdokument mit sich.
(f)
Der Kunde hat keinen Anspruch auf die Überlassung eines gefertigten Entwurfes. Wenn der
Kunde diesen im Einzelfall zu erwerben wünscht, ist dies mit dem Tätowierer zu vereinbaren.
Grundsätzlich handelt es sich bei den Entwürfen des Studios um geistiges Eigentum der
jeweiligen Tätowierer. Unerlaubte Vervielfältigung oder Weitergabe an Dritte ist untersagt.
(g)
Bei Vorlagen, die auf Kundenwunsch tätowiert werden, versichert der Kunde seine Rechte an
den Bildern und Vorlagen. Der Kunde stellt das Studio und den Tätowierer für die
Nutzungsrechte an der Vorlage von allen Rechtsansprüchen Dritter frei.
(h)
Der Kunde verpflichtet sich zur vollständigen Bezahlung, des für den Termin vereinbarten
Preises, am Ende des Termins. Die Bezahlung kann in Bar oder per EC-/Kreditkarte erfolgen.
§6 Rechte & Pflichten des Studios
(a)
Der Kunde wird am Termin über den Eingriff sowie die damit verbundenen Risiken schriftlich
aufgeklärt. Besteht die Vermutung, dass bestimmte Umstände gegen die Durchführung einer
Tätowierung sprechen, ist dies bereits vor dem Termin zu erwähnen und die Durchführung
sicherzustellen.
(b)
Das Studio und der Tätowierer verpflichten sich, den Kunden über den Heilungsprozess und die
notwendigen Verhaltensregeln zu informieren.
(c)
Das Studio kann die Durchführung einer Arbeit ablehnen. Dies geschieht insbesondere unter
folgenden Umständen:
• Es handelt sich bei dem gewünschten Motiv um eine unveränderte Kopie eines anderen
Tätowierers
• Vorlagen bzw. Motive lassen durch ihre Größe keine guten Ergebnisse erwarten
• Die gewünschte Körperstelle wird aufgrund von persönlichen oder allgemeinen
(Haut-)Bedingungen als ungeeignet betrachtet
• Der Inhalt der gewünschten Arbeit stehen im Widerspruch zu persönlichen
Überzeugungen des Studios oder des Tätowierers (insbesondere politische oder
rechtswidrige Motive)
(d)
Die Urheber- und Verwertungsrechte eines Tattooentwurfs verbleiben immer beim Studio bzw.
dem Tätowierer. Entwürfe werden grundsätzlich nicht im Voraus versandt, am Termin ist
ausreichend Zeit für Änderungen des Tattoos eingeplant.
In Ausnahmefällen kann ein Kunde einen Entwurf bis zu drei Tage vor dem geplanten Termin
gegen eine ggf. angepasste Anzahlung erhalten.
(e)
Willigt der Kunde in die Nutzung, von ihm während eines Termins, gemachter Fotos ein, so
haben Studio und Tätowierer das uneingeschränkte und unentgeltliche Recht zu deren Nutzung,
Vervielfältigung und Veröffentlichung.
Der Kunde hat jederzeit das Recht, die Nutzungsrechte schriftlich (per E-Mai) zurückzuziehen. In
diesem Fall werden sämtliche Fotos nächstmöglich von öffentlichen Plattformen entfernt.
§7 Nachstechen
(a)
Der Kunde hat grundsätzlich das Recht zu einem Nachstechen bis zu 3 Monate nach
Fertigstellung der Tätowierung. Auf Kulanzbasis wird dieser Zeitraum durch das Studio auf 6
Monate erweitert. Das Nachstechen behebt Fehler, die durch Verschulden des Tätowierers oder
die Heilungsphase entstanden sind (Farbverlust etc.)
(b)
Der Anspruch auf ein kostenloses Nachstechen entfällt
• 3 Monate nach Fertigstellung des Tattoos, sofern der Kunde sich in diesem Zeitraum
nicht zu einem Nachstechwunsch geäußert hat.
• bei Tätowierungen, deren Haltbarkeit nicht garantiert werden kann (weiße Tattoos,
Finger, Hände, stark beanspruchtes Geweben wie Narben oder Cover Ups etc.). Der
Kunde wird über die möglichen Farbverluste informiert.
• bei Erfüllung einer der Punkte aus §3d am vereinbarten Termin.
• wenn der Kunde durch nachlässige Nachsorge oder Nichteinhaltung der
Pflegeanweisungen des Studios selbst für Qualitätsverluste des Tattoos verantwortlich
ist.
§8 Gutscheine
(a)
Gutscheine sind grundsätzlich übertragbar.
(b)
Gutscheine sind, wenn nicht anders vermerkt, 2 Jahre lang ab Ausstellungsdatum gültig.
(c)
Gutscheine können innerhalb ihrer Gültigkeit auf Anfrage verlängert werden.
(d)
Gutscheine können grundsätzlich nicht ausgezahlt werden.
(e)
Der Kauf von Gutscheinen erfolgt grundsätzlich nur in Bargeld.
(f)
Sollte ein Gutschein z.B. im Rahmen einer bestimmten Aktion für einen bestimmten Tätowierer
erworben werden, ist er nur bei diesem gültig. Ausnahmevereinbarungen können getroffen
werden.
§9 Haftungsausschluss
(a)
Für Komplikationen bei der Wundheilung und eventuell daraus resultierende Folgen
(Wundinfektionen, Vernarbungen, Farbverluste etc.) aufgrund von Fehlern oder
Nachlässigkeiten des Kunden wird keine Haftung übernommen.
Der Kunde wird aufgefordert, sich an die Pflegeanweisungen zu halten und im Falle eines
unerwarteten Heilungsverlaufes unmittelbar mit dem Studio in Kontakt zu treten.
(b)
In sehr seltenen Fällen kann es, trotz größter Sorgfalt hinsichtlich Hygiene und Sauberkeit zu
Infektionen und/oder Komplikationen in der Wundheilung kommen. Aufgrund des §52 Abs.2
SGBV kann es passieren, dass die Krankenversicherungen in einem solchen Fall nicht in
Verantwortung treten. Das Studio trägt in diesem Fall keine anfallenden Kosten. Ebenso trägt
das Studio in einem solchen Fall keine Haftung.
(c)
Das Studio weist darauf hin, dass bei einer Tätowierung Verschmutzungen von Kleidung oder
Schuhen durch Farben, Desinfektionsmittel oder Stenciltinte nicht ausgeschlossen werden
können. Es wird empfohlen alte oder dunkle Kleidung zu tragen.
Weder der Tätowierer, noch das Studio haften für Verschmutzungen oder Beschädigung von
Kleidung, Schuhen, Accessoires etc.
(d)
Grundsätzlich ist die Haut eines jeden Kunden sehr individuell und unberechenbar. Es gibt jedoch
Körperstellen wie z.B. Finger, Hand, Rippenbogen oder Oberarminnenseite, welche tendenziell
eher zu unerwünschten Ergebnissen nach der Heilungsphase neigen. Diese können Blow Outs,
Narbenbildung, Verblassen und ähnliches sein. Das Studio weißt ausdrücklich darauf hin, dass
Tätowierungen solcher Körperstellen auf Verantwortung des Kunden erfolgen und übernimmt
keinerlei Haftung. Über besondere Risiken klären wir auf und stellen dem Kunden Alternativen
zur Wahl.
§10 Datenschutzrechtliche Erklärung
Wir werden von dem fertiggestellten Werk Fotoaufnahmen fertigen. Der Kunde willigt ein, dass
diese zu unserer Absicherung im späteren Streitfall gespeichert werden. Die Veröffentlichung der
Fotos erfolgt nur mit ausdrücklicher schriftlicher Einverständnis des Kunden auf der
Einverständniserklärung. Dieses Einverständnis kann jederzeit schriftlich zurückgezogen werden.
Zudem werden persönliche- und Gesundheitsdaten erhoben, damit wir entscheiden können, ob
die Durchführung des Vertrages ohne absehbare gesundheitliche Risiken erfolgen kann. Bei
diesen Daten handelt es sich um besondere Daten im Sinne des Art. 9 EU-DSGVO. In deren
Erhebung willigt der Kunde mit Bestätigung der AGB ausdrücklich ein. Die Daten werden nicht an
Dritte weitergegeben und nicht für Werbezwecke verwendet. Die Daten werden für einen
Zeitraum von 10 Jahren gespeichert und dann vernichtet.